Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen und Werkstattaufträge gelten die nachfolgenden AGB. Meine Tätigkeit richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag, sowie der Werkstattauftrag kommt zustande mit Sattler Horst Heinze.

 

3. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

 

4, Bestellung eines Maß, - Vollmaßsattel

Der von Ihnen ausgewählte Sattel wird nach Maß/ Vollmaß gefertigt. Bei einem Maßsattel wird dieser inkl. Polsterung nach den Maßen und Aufzeichnungen des Pferdes gefertigt. Hierbei übernehme ich die Polsterung der Kissen im Arbeitswert in Höhe von 245,00 €. Bei einem Vollmaßsattel wird dieser inkl. Polsterung und den Maßen des Reiters produziert. Bei Werkstattaufträgen wird die Arbeit vollzogen, wie Sie bei Ihnen in Verbindung des Pferdes besprochen wurde.

 

5. Lieferbedingungen 

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen, sofern das Produkt Versand werden soll.


6. Bezahlung
 
Es stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nenne ich Ihnen meine Bankverbindung mit Zusendung der Rechnung.


SEPA-Lastschriftverfahren

Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie informieren (sog. Prenotification). Mit Einreichung des SEPA-Lastschriftmandats fordern wir unsere Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet. Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (sog. Prenotification-Frist) beträgt 3 Tage.

Barzahlung
Bei Auslieferung der Arbeit zahlen Sie in Bar.

Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

Ratenkauf
Ratenkauf ist möglich, wenn im Vorfeld die jeweilige Vorgehensweise besprochen wurde. Wir behalten uns vor, den Ratenkauf nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung Bar.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

 

8. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können


9. Rücktritt

Sollte vom Kaufvertrag zurück getreten werden, so fallen folgende Kosten an: 

Ist der Sattel noch nicht in der Produktion, sind 15% vom Kaufpreis fällig.

Ist der Sattel in der Produktion, sind 30% vom Kaufpreis fällig.
Wird der Sattel nach Auslieferung bemängelt, Kaufreue gezeigt oder er aus weiteren Gründen zurückgegeben wird, sind 30% des Kaufpreis vom Kunden zu zahlen.


10. Kosten

Besuch, Beratung und Erklärung am Pferd werden Kosten in Höhe von 75,00 € erhoben. Kommt es zum Auftrag der dann auch abgeschlossen wurde, entfallen diese 75,00 €. Fahrtkosten werden mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet. Bei mehreren Terminen vor Ort oder Weiterfahrt zu einem anderen Termin wird anteilig berechnet.

Für eine Änderung Ihres Sattels in Form einer neuen Polsterung mit Schafswolle nach Maßvorgaben des Pferdes werden 245,00 € bis 275,00 € in Rechnung gestellt. 

Für die Polsterung eines Sattels in der Werkstatt, der bereits eine Schafswollpolsterung hat werden 75,00 € bis 95,00 €, je nach Aufwand und Sattelmodell in Rechnung gestellt.

Für alle erforderlichen Polsterungen am Stall werden 45,00 € bis 65,00 €, je nach Aufwand und Arbeitszeit einschließlich der Fahrzeit, in Rechnung gestellt. Bei mehreren Sätteln des gleichen Kunden werden für jeden weiteren Sattel 30,00 € bis 45,00 € berechnet.

Für Baumänderungen in der Werkstatt werden 75,00 € in Rechnung gestellt.

Sollte für die o. g. Arbeiten eine Rechnung erstellt werden, so berechne ich eine Pauschale in Höhe von 5,00 €.

 

11. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Bei gebrauchten Waren gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch mich, meine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht  und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

12. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch mich, meine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, hafte ich stets unbeschränkt

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum dar. Eine Nutzung durch Dritte – auch auszugsweise – zu gewerblichen Zwecken des Angebots von Waren und/oder Dienstleistungen – ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.